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Neuigkeiten
2012
Die bei
den Gerichten für die Anfertigung von Kopien zu entrichtenden Gebühren
werden auf 60 Cent für vom Gericht hergestellte und 30 Cent für die von der Partei
selbst hergestellten Kopien gesenkt. Die
Gebühren für Auszüge aus öffentlichen Büchern und Registern sowie Abschriften
aus der Urkundensammlung bleiben davon unberührt
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