Neuigkeiten 2012

Die bei den Gerichten für die Anfertigung von Kopien zu entrichtenden Gebühren werden auf 60 Cent für vom Gericht hergestellte und 30 Cent für die von der Partei selbst hergestellten Kopien gesenkt.
Die Gebühren für Auszüge aus öffentlichen Büchern und Registern sowie Abschriften aus der Urkundensammlung bleiben davon unberührt

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