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Ärzte-GmbH
Konnten sich Ärzte ursprünglich nur - in der Rechtsform
einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - zu Ordinations-
oder Apparategemeinschaften vergesellschaften, ist ihnen
seit dem Jahr 2001 die Bildung von Offenen Gesellschaften
als Gemeinschaftspraxis möglich.
Mit
der letzten Ärztegesetz-Novelle ist erstmals der
Weg in eine Kapitalgesellschaft offen: die Gruppenpraxis
in Form der Ärzte-GmbH.
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