Ärzte-GmbH

Konnten sich Ärzte ursprünglich nur - in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - zu Ordinations- oder Apparategemeinschaften vergesellschaften, ist ihnen seit dem Jahr 2001 die Bildung von Offenen Gesellschaften als Gemeinschaftspraxis möglich.

Mit der letzten Ärztegesetz-Novelle ist erstmals der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen: die Gruppenpraxis in Form der Ärzte-GmbH.

 

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