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Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Verfügung
treffen, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit
für einen handeln und entscheiden soll.
Bei
der Errichtung einer Patientverfügung werden nach Beratung
durch einen Arzt bestimmte Heilbehandlungen abgelehnt.
In
beiden Fällen ist eine persönliche Beratung dringend
anzuraten.
Vereinbaren Sie einen Termin; wir
stehen gerne zur Verfügung.
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