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Todesfallaufnahme
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sie ist der Beginn des Verlassenschaftsverfahrens
und dient einer möglichst raschen und unkomplizierten
Ersterhebung der für das Verlassenschaftsverfahren notwendigen
Angaben, nämlich insbesondere der Informationen über
Verwandtschaftsverhältnisse des Verstorbenen, über allfällige
Testamente und über den Nachlass. Bei der Todesfallaufnahme
müssen nicht alle Angehörigen oder Erbberechtigten anwesend
sein; es reicht die Anwesenheit einer informierten Person. Es
ist zweckmäßig folgendes mitzunehmen: - Aufstellung
der Verwandten - Testamente und andere letztwillige
Anordnungen - Erb- und Pflichtteilsverzichte -
Pensionsbeleg - Angaben über das Nachlassvermögen
wie --- Grundbuch- / Firmenbuchauszüge --- Zulassungschein
bei PKW --- Sparbücher Wertpapiere etc - Belege
über Schulden / Forderungen - Belege über Begräbniskosten Über
das weitere Verfahren in formieren wir Sie nach Errichtung
der Todesfallaufnahme.
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